Wichtige Informationen zum Verfahren

Die Umweltverträglichkeitsprüfung

Hier erläutern wir den Verfahrensablauf mit den wesentlichen Schritten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG und den Verordnungen.

 

Wir werden hier auch anzeigen wo, wir gerade im Verfahren stehen. Beginnen werden wir mit der Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Mit der Einreichung der neuen Antragsunterlagen zur Erweiterung des Lagers im Gebäude 7915 von 70t auf 1900t stehen wir heute, am 24.05.2018, gerade hier!

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In der Regel ist sie beschränkt auf die Über-

prüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter,

d.h. Schäden auf Mensch und Umwelt.

 Die UVP ist je nach Land, Institution oder Anwendungsbereich unterschiedlich strukturiert und organisiert. Es hat sich jedoch ein internationaler Standard herausgebildet, der folgende Grundelemente beinhaltet:

  

  1. Screening-Prozess zur Ermittlung, ob eine UVP für bestimmte Projekte notwendig erscheint. Hierzu gelten lt. Gesetz die Kriterien der Anlage 2.
    Und hier setzt unsere Kritik an. Die Punkte 1.5 bis 1.5.2 hat man nicht betrachtet. Diese Punkte beinhalten das Risiko von Störfällen, z.B. von Bränden. Das kann man genau nachlesen im internen Protokoll, Seite 2, unter Punkt 3,der Kreisverwaltung vom 20.02.2017, im Downloadbereich. Hier wird nur die Prüfung ab Punkt 2 aufgeführt.
    Die Ablehnung der UVP ist daher unserer Meinung nach nicht gesetzeskonform, obwohl im Gutachten ein Störfallrisiko ausgewiesen ist.
  2. Scoping-Prozess zur Festlegung der Untersuchungsinhalte
  3.  Erstellung eines Umweltberichtes (Umweltverträglichkeitsstudie) einschließlich einer Alternativenprüfung
  4.  Öffentlichkeitsbeteiligung (zum Teil mehrfach während der verschiedenen Verfahrensstufen) Behördenbeteiligung
  5.  Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (Kommunen, Umweltverbände etc.)
  6.  Entscheidung über die Zulässigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren und dem Umweltbericht

 




Kontakt

Bürgerinitiative "Kein Gefahrstofflager in Lingenfeld/Germersheim" (BI "Kein Gefahrstofflager") e.V.

c/o Dietmar Bytzek

Thomas Dehler Straße 7a

76726 Germersheim

mail: gefahrstofflager@t-online.de 

oder

gefahrstofflager@bytzek.eu

 

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Download
Satzung der Bürgerinitiative
Neue aktualisierte BI-Satzung vom 2022-1
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 Unsere Bürgerinitiative ist Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

https://www.bbu-online.de/

Mit Schreiben vom 27.09.2017 hat das Finanzamt Speyer bestätigt, dass " die Satzung der Körperschaft BI "Kein Gefahrstofflager  e.V. " die Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO...erfüllt"!  

 Der  eingetragene Verein ist damit als gemeinnützig anerkannt!