Kreisverwaltung Germersheim

zu Hd. Herrn Landrat Dr. Fritz Brechtel

Luitpoldplatz 1


76726 Germersheim

 

Germersheim, den 22.11.2023

Per E-Mail vorab an Landrat Dr. Brechtel <Landrat@Kreis-Germersheim.de>

 

 

 

Katastrophenschutzplan für das US-Depot Lingenfeld/Germersheim

 

Hier:   Antrag auf Zugang zu Informationen nach

§ 2 Abs. 2 LTranspG und dem

Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG), sowie der
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschluss- sachenanweisung - VSA) vom 13. März 2023

 


Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Brechtel,

 

aus dem Artikel der Rheinpfalz vom 14.11.2023 „Alarmplan fürs US-Depot ist Verschlusssache“ konnten wir entnehmen, dass ein externer Alarm- und Gefahrenabwehrplan für das US-Depot am 01.11.2023 in Kraft getreten ist und dieser als Verschlusssache geführt wird.

 

Bisher sind wir, auch vor dem Hintergrund Ihrer Ankündigung bei der Sitzung des Petitionsausschusses, davon ausgegangen, dass der Katastrophenschutzplan offengelegt wird. Gestatten Sie uns vor diesem Hintergrund einige Fragen zum besseren Verständnis:

 

1.    An die Einstufung als Verschlusssache werden nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) hohe Anforderungen gestellt und die Einstufung muss entsprechend begründbar sein. Es stellt sich daher folgende Frage:

 

Warum wurde das gesamte Dokument, also somit auch allgemeine Informationen als VSA erklärt und nicht nur die geheimhaltungsbedürftigen Informationen geschwärzt?

Wir bitten um Zusendung der kompletten Begründung in elektronischer Form.

 

2.    Nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz, § 5 a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen, sind notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben, diese Informationen müssen auch auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.


Wo kann ich diese Informationen finden, wie werde ich gewarnt und wie muss ich mich bei der höchsten Gefahrenstufe verhalten?

 

3.    Umfasst der Plan die gesamte Liegenschaft?

 

 

4.    Welche Behörden, Hilfsorganisationen wurden bei der Erstellung des Plans beteiligt?

 

 

Für die Beantwortung unserer Fragen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat, bedanken wir uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dietmar Bytzek,

 

1.Vorsitzender der BI „Kein Gefahrstofflager“

 

Stellungnahmen des Bundesverteidigungsministeriums (BMV) und der Umweltministeriums RLP (MKUEM)

 

In den Stellungnahmen wird klargestellt, dass die Bundeswehr die Überwachung nach dem Immissionsschutzgesetz durchzuführen hat.

 

Die Schreiben anbei als PDF Druckversion

Dieses Schreiben an den Innenminister von RLP, ging heute raus. Selbstverständlich habe ich zuvor die Homepage der Kreisverwaltung und die Pressemitteilungen überprüft. Es war kein Hinweis auf den Katastrophenschutzplan zu finden.

 

Katastrophenschutzplan für das Gefahrstofflager im US-Depot Germersheim / Lingenfeld

Ihr Schreiben vom 21. November 2022

Aktenzeichen: 2432#2019/0005-0301

 

Sehr geehrter Herr Minister Ebling,

in Ihrem Schreiben vom 21. November 2022, teilten Sie uns mit, dass Sie Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angewiesen haben, den Fertigstellungstermin des Katastrophenschutzplanes zum 31.12.2022 zu überwachen.

Leider ist der Katastrophenschutzplan immer noch nicht fertiggestellt. Eine Überwachung, bzw. die Beantwortung einer Nachfrage durch die ADD erfolgte bisher nicht. Der Landrat stellt seit Jahren immer wieder unredlich neue Termine in Aussicht, die nicht eingehalten werden, zuletzt den 30.09.2023.

Die Behörden, auch die Kreisverwaltung haben wir in den letzten Jahren mehrfach wegen einer illegalen Müllsammelstelle vor dem Gate 2 des US-Depots zum Handeln aufgefordert. Erst nach einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, wurden 2 Container Müll und die nach unten offenen Betonringe, die als Sammelanlage dienten entfernt.

 

Es ist traurig, dass erst nach Einschaltung der Staatsanwaltschaft reagiert wurde.

 

Die Vorgehensweise der Kreisverwaltung zum Katastrophenschutzplan zeigt nach unserer Meinung erschreckende Parallelen zu dem im Gutachten, zur Flutkatastrophe im Ahrtal, festgestellten Versäumnisse der Behörden.

 

Es ist nicht in unserem Interesse auch hier wieder die Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen.

 

Wir bitten Sie daher als Fachaufsicht hier dringend Maßnahmen zu ergreifen damit nicht, nach einem hoffentlich nie eintretenden Katastrophenfall, die Staatsanwaltschaft wegen „Unterlassung im Amt“ ermitteln muss.

 

Wir bitten um kurzfristige Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Bytzek,

1.Vorsitzender der BI „Kein Gefahrstofflager e.V.“

 

 Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative

 

Hallo,

gestern wurde ich auf der Versammlung wieder zum ersten Vorsitzenden gewählt, da Erwin aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr kandidieren wollte.

Vielen Dank an Erwin für seine Arbeit.

Ich möchte nun mit Euch das Thema Katastrophenschutzplan massiv angehen, da uns der Landrat in den letzten Jahren schon mindestens 8 mal den Katastrophenschutzplan mit Terminen angekündigt hat. Kein Termin wurde bisher eingehalten, ich nenne das unredlich.

Wer wäre von Euch bei einer Demo vor der Kreisverwaltung oder dem Gate 2 vor dem US-Depot dabei?

Parallel hierzu werden wir auch juristische Schritte prüfen. Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Landrat wegen Unterlassung im Amt. Laut Gutachten war der Katastrophenschutzplan unzureichend, wir haben aber seit 11 Jahren immer noch keinen Plan.

Es ist traurig, dass erst nach einer Strafanzeige reagiert wird. Ruck-Zuck war der Müll vor Gate 2 weg.

 

Ausführlicher Bericht über die Versammlung folgt.

 

Viele Grüße

Dietmar Bytzek

 

Unser neuer Flyer:

 

Einladung

 

Auf unserer letzten Vorstandssitzung am 7.9.2023 beschäftigten wir uns mit dem Katastrophenschutzplan des Gefahrstofflagers für die Bevölkerung. Der ist noch immer nicht fertig, obwohl das Lager in Betrieb ist. Auch die Frage der Genehmigung für die Lagerung von Gefahrstoffen der höchsten Giftklasse ist noch nicht geklärt. Die Müllproblematik vor Tor 2, den die vor dem Tor wartenden LKW-Fahrer verursachen, wurde nach unserer Presseerklärung auch noch nicht gelöst, auch wenn es für August versprochen war. Es handelt sich hier auch um wassergefärdende Stoffe.

 

Wir werden auf der nächsten Vorstandssitzung am 20.9.2023 ab 19.30 Uhr im MVG Sängerheim im Wörthweg 3 den Fortgang der Angelegenheiten beraten.

 

Interessierte sind herzlich willkommen.

 

Die BI hat mittlerweile Strafanzeige wegen der Müllablagerungen vor Tor 2 erstattet.

  

Katastrophenschutzplan

 

Der BI ging hierzu ein Schreiben des Landrates zu. Leider werden wir wieder einmal auf einen neuen Termin, für einen Entwurf, auf Mitte 2022 vertröstet. Aber anscheinend tut sich was. Im Dezember fand eine Begehung im US-Depot mit dem BAUIDBw, der SGD-SÜD, dem SGS-TÜV und der Kreisverwaltung statt. Das Schreiben anbei als PDF Druckversion.

 

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2022 03 08 Antwort BI kein Gefahrstoffla
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Stellungnahme MKUEM RLP.pdf
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ES WIRD IMMER TOLLER. HEUTE HAT DIE KREISVERWALTUNG GEGENÜBER DER RHEINPFALZ BEHAUPTET, DER MÜLL SEI BESEITIGT.
LÜGEN, LÜGEN
Anbei meine Antwort an die Rheinpfalz:
Sehr geehrter Herr Gottschalk,
ich fand die Aussage der Kreisverwaltung Ihnen gegenüber, dass der Müll beseitigt wäre, gelinde gesagt mehr als dreist. Sie konnten sich selbst davon überzeugen, dass dem nicht so ist. Aber so geht das schon seit Jahren, wenn es um das US-Depot geht. Es werden laufend Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten werden, siehe Katastrophenschutzplan. Die Bälle und Zuständigkeiten werden zwischen den Behörden hin und her geschoben. Seit kurzen liegt uns auch ein Schreiben der SGD-Süd vor, dass die US Army nicht auf die Lagerung der Gefahrstoffe 6 1.A verzichtet hat, wir sollen uns an die Kreisverwaltung wenden.
Zugesagt wurde eine Beseitigung bis zum 28.07.23! Zur Zusage über die Beseitigung sprechen Sie bitte Herrn Leuthner an.
Wir sahen daher diesem Fall als Ultima Ration nur die Möglichkeit einer Strafanzeige.
Anbei die Bestätigung der Staatsanwaltschaft. In Betracht kommen Ermittlungen nach StGB § 326 und § 327 (illegale Abfallentsorgungsanlage), da diese Betonringe teilweise auf der Teerdecke der Straße und dem Randstreifen stehen und damit auf öffentlichem Grund. Da in diesem Fall Betonringe aufgestellt wurden, sind die Bedingungen einer Straftat nach § 327 , siehe Leitsatz des OLG Zweibrücken, vermutlich erfüllt. Allein schon aus diesem Grunde hätten die Behörden unseren Hinweisen seit 2017 nachgehen müssen.
Als wir sprechen hier nicht von einem Kavaliersdelikt, denn wenn dann noch bei Bodenproben eine Verunreinigung festgestellt wird, muss der Boden auf Kosten der Allgemeinheit saniert werden.

 

Seltener Einblick: Petitionsausschuss besichtigt US-Gefahrstofflager

Blick durch einen Zaun auf den US-Stützpunkt in Germersheim (Rheinland-Pfalz).

 

Der Mann, der an diesem grauen Montag, 6. März 2023, im historischen Bürgersaal des Germersheimer Stadthauses sein Anliegen vorträgt, heißt Gerald Seibel, 65, und ist Mitgründer der Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“. Eigentlich sei dieser Name aber veraltet, sagt er mit ruhiger Stimme und holt aus. Schließlich hatten sich seine Mitstreiter und er 2017 als Reaktion auf die geplante Erweiterung eines Gefahrstofflagers auf dem nahegelegenen US-Depot zusammengeschlossen – und die ist mittlerweile durch. „Korrekt wäre jetzt: Für ein sicheres Gefahrstofflager“, schiebt er hinterher. 

Denn in puncto Sicherheit sieht Seibel Handlungsbedarf und hofft dabei auf die Unterstützung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Endlich, schließlich habe sich die Bürgerinitiative bereits 2019 unter der Vorgängerregierung an das Parlament gewandt, sagt er und blickt, die Lesebrille aufgesetzt, abwechselnd auf seinen Notizzettel und in die Runde. Seitdem sei auch einiges passiert, erläutert die Abgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), nur eben hinter den Kulissen: Akten wurden studiert, Stellungnahmen eingeholt. Jetzt wollen sie und ihre drei Berichterstatter-Kollegen aus dem Ausschuss sich vor Ort ein Bild machen und sind „da hingereist, wo die Geschichte spielt“. Ins südpfälzische Germersheim. 

Gebäude 7915: „hazard material storage

Es ist ein seltener Einblick, den die Delegation erhält, als sie gegen Mittag das streng bewachte Tor zum US-Depot passiert – bleibt das Gelände doch für gewöhnlich hinter hohen Zäunen und Stacheldraht verborgen. Ein noch seltenerer als sie jene Halle betritt, die die Bürgerinitiative seit so vielen Jahren umtreibt: Nummer 7915. Mit grüner Wellblech-Fassade und der Aufschrift „hazard material storage“. Eines von zwei Depots, in dem die US-Armee, genauer ihr Dienstleister Defense Logistics Agency (DLA), gefährliche Stoffe lagert. In Zukunft bis zu 1.900 Tonnen, wie im vergangenen Jahr genehmigt wurde. 

Abgeordnete und Vertreter der US Army Garrison Rheinland-Pfalz stehen vor einer grünen Halle. Manche tragen orangefarbene Warnwesten.

Dabei sollte man sich den Begriff „gefährlich“ schon mal genauer anschauen, sagt Deputy Commander Neil G. Flanagan. Schließlich könne man einige der Produkte, die im US-Depot im Gefahrstofflager aufbewahrt werden müssten, genauso gut auch in verschiedenen Geschäften in Deutschland finden: Reinigungsmittel und Handseife zum Beispiel. Mit gelber Warnweste über dem Nadelstreifenanzug, führt er die Gruppe durch die spärlich gefüllten Lagerräume. Vor ein paar Dutzend Fässern bleibt er stehen. „Motoröl“, sagt Flanagan auf Englisch. „Und das hier“, er zeigt auf die eingeschweißten Papiersäcke einige Meter weiter, „das sind Holzkohlebriketts“.

„Das ist nicht mehr zeitgemäß“ 

Das Depot gehört zum Logistikzentrum der US-Streitkräfte. Von Germersheim aus beliefert die DLA Truppen in Europa, Afrika und Teilen des Nahen Ostens. Sie verteilt Baumaterial, Kleidung – und eben Frostschutzmittel, Batterien und Motoröle, wie sie in Gebäude 7915 lagern. Dabei ist der Gefahrstofflagerkomplex auf dem Militärgelände nicht der einzige in Germersheim. Ein zweiter, ziviler liegt am Hafen der rheinland-pfälzischen Kreisstadt. Allerdings, und hier setzt die Kritik der Petenten an, unterliegen die beiden Depots unterschiedlichen Bestimmungen. 

Eingestuft als militärischer Sicherheitsbereich, gelten für das Lager der amerikanischen Streitkräfte Sonderregeln im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). So ist es etwa von der Störfallverordnung ausgenommen. „Das ist nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Seibel und fordert, der Gesetzgeber müsse nachschärfen. Kontrolliert wird das Depot vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), deren Präsidentin, Ulrike Hauröder-Strüning, versichert: „Wir überprüfen das Lager genau so, als ob es ein ziviler Bereich wäre.“ Möglich mache das die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Amerikanern, die aus eigenem Antrieb Daten bereitstellten und gemeinsam mit der Kreisverwaltung einen Katastrophenschutzplan erarbeiteten.

Trotzdem brauche es dafür einen rechtlichen Rahmen, kontert Petent Gerald Seibel. „Denn hätten sich die US-Streitkräfte nicht freiwillig bereiterklärt, die Daten zur Verfügung zu stellen, hätten wir heute noch keinen Entwurf für einen Katastrophenschutzplan.“ 

„Ein sicheres Umfeld schaffen“ 

Um den Eindruck maximaler Transparenz ist man im US-Depot auch an diesem Tag sichtlich bemüht. „Wir verpflichten uns, ein sicheres Umfeld zu schaffen“, sagt Oberst Reid E. Furman, Kommandeur der US-Garnison Rheinland-Pfalz, in Kampfuniform. Die Delegation fährt da gerade mit einem Reisebus über das 180-Hektar-Gelände. Vorbei an bunten Containern und Lastwagen. Ein einzelner Panzer steht etwas verloren auf dem kurzgemähten braunen Rasen. 

An einem mehrstöckigen Gebäude, die Flaggen von USA, Deutschland und DLA wehen vor dem Eingang, kommt der Bus zum Stehen. Hier, im Gebäude 7983, in dem sich das zweite Gefahrstofflager befindet, haben die Gastgeber eine Präsentation vorbereitet. Durch die Fenster kann man einen Blick ins Lager werfen. 

Landesverteidigung oder Infrastruktur 

Als „transparent und offen“ wird Rüffer das vertrauliche Gespräch später beschreiben. Und ohnehin sei es „relativ unspektakulär“, was sie und ihre Kollegen hinter den hohen Zäunen des Depots gesehen hätten – anders, als sie sich das beim Durcharbeiten der Akten im Büro noch ausgemalt habe. Auch Gerald Seibel will seine Petition nicht als Ablehnung der Gaststreitkräfte verstehen. Doch statt wie bisher auf den guten Willen der Amerikaner zu setzen, müsse das Parlament den Rechtsrahmen anpassen. Es gehe schließlich auch um andere Gefahrstofflager, sagt der 65-Jährige.

Die Bürgerinitiative spricht sich deshalb in ihrer Petition dafür aus, in Zukunft zwischen militärischen Einrichtungen der „unmittelbaren Landesverteidigung“ und „Infrastruktureinrichtungen“ zu unterscheiden. Letztere sollten dann denselben gesetzlichen Bestimmungen unterliegen wie zivile Anlagen. 

Umwelt- oder Sicherheitsrabatt 

Wie sinnvoll eine solche Klassifizierung wirklich wäre und welche Auswirkungen sie hätte, damit werden sich die Abgeordneten beschäftigen, wenn sie zurück in Berlin sind. „Die grundsätzliche Frage lautet doch“, meint der Abgeordnete Alexander Ulrich (Die Linke), „ob es bei militärischen Einrichtungen einen Umwelt- oder Sicherheitsrabatt gibt. Und ob der Bundestag es für richtig hält, dass die Einrichtungen gleich behandelt werden sollten.“ Und zwar unabhängig davon, ob er und die anderen Abgeordneten während ihres Termins Gefahren wahrgenommen hätten – oder eben nicht. 

„Wir werden hier und heute keine Entscheidung treffen“, sagt Corinna Rüffer. Aber der Ortstermin sei eine gute Grundlage, um der Petition weiter nachzugehen, bevor sie später auf der Tagesordnung des Ausschusses landen wird. Dann werden die Grünenabgeordnete und ihre Kollegen darüber abstimmen, wie der Bundestag mit dem Anliegen der Bürgerinitiative umgehen soll. (irs/09.03.2023)

Ministerium des Inneren und für Sport

zu Hd. Herrn Staatsminister Roger Lewentz

Schillerplatz 3-5

 
55116 Mainz

  

Lingenfeld, den 14.09.2022

 

 

Ausstehender Katastrophenschutzplan für die Gefahrstofflager im US-Depot Lingenfeld/Germersheim

Sehr geehrter Herr Minister,

  

wir schreiben Sie heute persönlich an, da wir auf einen Missstand hinweisen wollen, der unseres Erachtens, gerade vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse, nicht mehr tragbar ist.

 

Seit 2006 werden im US-Depot Lingenfeld/Germersheim Gefahrstoffe gelagert. Die erste nachträgliche Genehmigung dazu erteilte die Kreisverwaltung Germersheim am 09.10.2009. Die Genehmigung betraf das Gebäude 7983 und umfasste eine Lagermenge von bis zu 1.200 to Gefahrstoffe der höchsten Gefahrstoffklasse.

Am 02.05.2012 erhielt das US-Depot von der Kreisverwaltung eine weitere Genehmigung zum Betrieb eines weiteren Gefahrstofflagers in Gebäude 7915 für zusätzliche 70 to ebenfalls der höchsten Gefahrstoffklasse. Diese Genehmigung beinhaltete auch eine Lagerung dieser Substanzen in Reinform, was in der Genehmigung für Gebäude 7983 nicht enthalten war.

Mit Antrag vom 31.01.2016 beantragte die US-Army eine Erweiterung des Gefahrstofflagers in Gebäude 7915 von 70 auf 1.900 to sowie am 18.12.2018  ein neu zu errichtender Sammelplatz für gefährliche hochgiftige Abfälle über 55 to.
Beide Anträge wurden von der SGD Süd im Kenntnisgabeverfahren, somit ohne Bürger-beteiligung, genehmigt und sind derzeit in der Realisierungsphase.

Beim Brand eines Wechselrichters der Photovoltaik-Anlage am 07.07.2018, welcher sich auf dem Dach des Gefahrstofflagers im Gebäude 7983 befindet, wurde von der Werksfeuerwehr des US-Depots Großalarm ausgelöst. Ein Umweltgefährdung konnte vermieden werden.

Bis zum heutigen Tage, also nach nunmehr 16 Jahren, gibt es für den Betrieb der beiden Gefahrstofflager bzw. für das US-Depot in Gänze immer noch keinen Katastrophenschutzplan, obwohl die US-Army alle erforderlichen Zuarbeiten bereits seit längerem geleistet hat. Öffentliche Terminnennungen der Kreisverwaltung zum Vorliegen des Katastrophen-schutzplanes wurden in den beiden Vorjahren nicht eingehalten und mit Corona-bedingten Auswirkungen entschuldigt.

 

 Da dieser Zustand für das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch für uns als Bürgerinitiative nicht akzeptabel ist, schreiben wir Sie heute persönlich an und möchten Sie in Ihrer Funktion als Staatsminister der obersten zuständigen Landesbehörde auf diesen untragbaren Sachverhalt aufmerksam machen.

  

Gerade vor dem Hintergrund der diversen Schadensgroßereignisse in jüngster Zeit, bei denen das koordinierte Handeln auf Basis eines abgestimmten Katastrophenschutzplan von grund-legender Bedeutung war, halten wir es für unabdingbar, diesen Katastrophenschutzplan nunmehr schnellstmöglich verfügbar zu haben.
 

Die dem Ministerium nachrangigen Aufsichtsbehörden können dieses Versäumnis auch nicht einfach ignorieren oder darüber hinwegsehen, denn hier wird nun die Lagerfläche für Gefahr-stoffe der höchsten Gefahrstoffklasse um eine Faktor 27 vergrößert, was mit entsprechenden gesteigerten betrieblichen und logistischen Aktivitäten einhergeht und somit ein stark erhöhtes Gefahrenpotential zur Folge hat.

  

Die Erweiterungsarbeiten zur Vergrößerung des Gefahrstofflagers sollen planmäßig Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Wir gehen davon aus, dass der operative Betrieb des erweiterten Gefahrstofflagers nicht ohne gültigen Katastrophenschutzplan aufgenommen werden darf.

 

Bitte bestätigen Sie uns diesen Sachverhalt. Darüber hinaus bitten wir Sie, die Fertigstellung des Katastrophenschutzplanes durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 Erwin Leuthner

 

Vorsitzender  

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Bürgerinitiative "Kein Gefahrstofflager in Lingenfeld/Germersheim" (BI "Kein Gefahrstofflager") e.V.

c/o Dietmar Bytzek

Thomas Dehler Straße 7a

76726 Germersheim

mail: gefahrstofflager@t-online.de 

oder

gefahrstofflager@bytzek.eu

 

WhatsApp : Aufgrund der AGB Änderung wurde der Account durch uns gelöscht!

 

 


Download
Satzung der Bürgerinitiative
Neue aktualisierte BI-Satzung vom 2022-1
Adobe Acrobat Dokument 271.8 KB

 Unsere Bürgerinitiative ist Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

https://www.bbu-online.de/

Mit Schreiben vom 27.09.2017 hat das Finanzamt Speyer bestätigt, dass " die Satzung der Körperschaft BI "Kein Gefahrstofflager  e.V. " die Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO...erfüllt"!  

 Der  eingetragene Verein ist damit als gemeinnützig anerkannt!